Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten

Endlich keine Brille mehr – das Augenlasern macht es möglich. Da für den Eingriff jedoch normalerweise keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt, stellt sich die Frage nach alternativen Entlastungsmöglichkeiten. Lässt sich das Augenlasern von der Steuer absetzen?

Das Augenlasern ist eine nachhaltige Methode, um Fehlsichtigkeiten zu behandeln. Viele Menschen können nach dem Eingriff dauerhaft auf eine Sehhilfe verzichten. Insbesondere die Kosten stellen jedoch oft eine Herausforderung dar. Deshalb fragen sich zahlreiche Patienten, ob das Augenlasern bei der Steuer berücksichtigt werden kann. Einen Überblick zu diesem Thema liefern wir nachfolgend.

Augenlasern und Steuer – alles Wichtige auf einen Blick

  • Die Kosten für das Augenlasern können seit 2006 als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
  • Es existieren verschiedene Berechnungsgrenzen – abhängig von Einkommen, Anzahl der Kinder und Familienstand.
  • Wird das Augenlasern als außergewöhnliche Belastung anerkannt, reduziert sich die Steuerlast.
  • Ein amtsärztliches Attest wird nicht (mehr) benötigt, eine ärztliche Verordnung sowie eine Rechnung hingegen schon.

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Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie ersetzen außerdem keine steuerliche Beratung. Wer sich für die Absetzbarkeit des Augenlaserns von der Steuer interessiert, sollte sich individuell von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein informieren lassen.

Behandlung und Kosten im Überblick

1 Wie nachhaltig ist das Augenlasern?

Das Augenlasern bietet die Möglichkeit, Fehlsichtigkeiten wie zum Beispiel Kurz- und Weitsichtigkeit zu behandeln. Vielen Patienten können nach der Behandlung auch ohne Sehhilfe endlich wieder scharf sehen. Die Ergebnisse sind dauerhaft. Nur in Einzelfällen ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachkorrektur nötig. Dadurch gilt das Augenlasern als besonders nachhaltig. Gleichzeitig ist die Methode schmerz- und risikoarm.

2 Wie hoch sind die Kosten für die Behandlung und wer muss sie bezahlen?

Die Abrechnung erfolgt beim Augenlasern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Pro Auge ist durchschnittlich mit Kosten in Höhe von 1.200 bis 1.500 Euro zu rechnen. Diese müssen von den Patienten selbst getragen werden. Eine Möglichkeit, das Augenlasern über die Krankenkasse abrechnen zu lassen, besteht in den meisten Fällen nicht. Nur einige private Zusatztarife gewähren einen (anteiligen) Zuschuss. 

3 Was braucht man, um das Augenlasern von der Steuer abzusetzen?

Seit 2006 wird kein amtsärztliches Attest mehr benötigt, um das Augenlasern von der Steuer absetzen zu können. Nach § 64 EStDV ist jedoch die Verordnung eines Arztes erforderlich. Zudem muss eine Rechnung über die Behandlungskosten eingereicht werden.

Steuerliche Vorteile im Überblick

1 Lässt sich das Augenlasern von der Steuer absetzen?

Bis zum Jahr 2006 galt das Augenlasern trotz vorhandener Fehlsichtigkeit in erster Linie als ästhetisch motivierter Eingriff. Erst danach fand ein Umdenken statt: Die Fehlsichtigkeit wurde deutlicher als Krankheit gewürdigt und ihre Behandlung durch eine Operation als Heilbehandlung eingestuft. Da die Methode zudem wissenschaftlich anerkannt ist, können die Kosten für das Augenlasern bei der Steuer nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

2 In welcher Höhe kann das Augenlasern steuerlich abgesetzt werden?

Ob und in welcher Höhe das Augenlasern bei der Steuer berücksichtigt werden kann, hängt von der individuellen Situation des Patienten ab. Denn: Die Grenze, ab wann man im Sinne von § 33 EstG von einer außergewöhnlichen Belastung spricht, verschiebt sich in Abhängigkeit von Familienstand, Anzahl der Kinder und Einkommen der Person. Sie liegt je nach Situation zwischen 1 Prozent und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

3 Wie sehen konkrete Beispielrechnungen aus?

Wichtig: Die nachfolgenden Beispiele stellen vereinfachte, exemplarische Berechnungen dar, für die keine Gewähr übernommen wird. Weitere Faktoren können die individuelle steuerliche Situation beeinflussen. Deshalb sollten Betroffene im Einzelfall immer einen Steuerberater oder ähnliche Experten konsultieren und sich beraten lassen.

 

Beispiel 1

Bei einem Alleinstehenden ohne Kinder mit Einkünften unterhalb von 15.340 Euro kann das Augenlasern (anteilig) als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Kosten 5 Prozent der Gesamteinkünfte überschreiten. Bei einem Einkommen von 15.000 Euro entsprechen 5 Prozent einer Summe von 750 Euro. Die darüberliegenden Kosten können steuerlich berücksichtigt werden.

 

Beispiel 2

Bei einem Patienten mit zwei Kindern und Gesamteinkünften zwischen 15.340 und 51.130 Euro kann das Augenlasern (anteilig) als außergewöhnliche Belastung eingestuft werden, wenn die Kosten hierfür 3 Prozent der Gesamteinkünfte überschreiten. Liegt ein Einkommen von 40.000 Euro vor, können Beträge oberhalb von 1.200 Euro geltend gemacht werden.

 

Wichtig: Werden die Kosten für das Augenlasern bei der Steuer berücksichtigt, senken sie nicht die Steuerschuld. Sie reduzieren lediglich das zu versteuernde Einkommen um den angerechneten Betrag. Wie hoch die dadurch entstehende Ersparnis ausfällt, ist vom individuellen Steuersatz abhängig.

Behandlung bei Fehlsichtigkeit – Dank uns wieder scharf sehen!

Sie möchten Ihre Fehlsichtigkeit dauerhaft behandeln lassen? Unser Team verfügt über die Erfahrung aus über 20 Jahren Augenheilkunde und mehr als 10.000 intraokularen Operationen. Gern helfen wir auch Ihnen dabei, dauerhaft auf Brille oder Kontaktlinse zu verzichten. Starten wir am besten mit einem ausführlichen Beratungsgespräch. Hier erklären wir Ihnen alles rund um das Thema Augenlasern. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

FAQ zu Augenlasern und Steuern

1 Wie wird die Belastungsgrenze durch das Augenlasern erreicht?

Das Augenlasern schlägt mit einem vierstelligen Betrag pro Auge zu Buche. Je nach Ausgangssituation kann es jedoch sein, dass die Mindestgrenze, die für außergewöhnliche Belastungen vorgesehen ist, trotzdem nicht erreicht wird. Deshalb kann es sinnvoll sein, mehrere Aufwendungen zu bündeln.

2 Muss das Augenlasern bei der Steuer angegeben werden?

Nein. Das Augenlasern muss in der Steuererklärung nur angegeben werden, wenn dadurch die Steuerlast gemindert werden soll. Dann ist es jedoch zwingend notwendig, denn wie alle außergewöhnlichen Belastungen, werden auch die Kosten für das Augenlasern nur auf Antrag von den Gesamteinkünften abgezogen.

3 Wo finde ich weitere Hilfe zum Thema Augenlasern und Steuern?

Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten können Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine weitere Auskünfte zum Thema Augenlasern und Steuern bieten. Bei allen Fragen rund um das Augenlasern selbst sind wir hingegen der beste Ansprechpartner. Vereinbaren Sie gern direkt einen Beratungstermin.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Neugebauer

Dr. Andreas Neugebauer Facharzt und Laserspezialist
KRC-Zertifikat
  • Studium an der Universität Jena // Facharztausbildung an der Augenklinik des Helios-Klinikums Erfurt // Facharzt seit 2008 // Niederlassung 2009
  • Mitgliedschaft Berufsverband der Augenärzte e. V. // Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ophthalmochirurgie Thüringen (AOT)
  • Zertifikat Augenlasern