Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ein Leben ohne Brille oder Kontaktlinsen – das Augenlasern macht es möglich. Doch wie steht es um die Kosten? Ist die Krankenkasse zu einer Übernahme verpflichtet?

Beim Augenlasern entstehen Kosten im vierstelligen Bereich. Viele Patienten fragen sich daher, ob die Krankenkasse das Augenlasern bezahlt oder zumindest anteilig Kosten übernimmt. Ob bzw. wann dies der Fall ist, wird nachfolgend erklärt.

Augenlasern und Krankenkasse – alles Wichtige auf einen Blick

  • Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt das Augenlasern nicht.
  • Auch Standardtarife privater Krankenversicherungen bieten meist keine Unterstützung.
  • Premiumtarife der PKV gewähren dagegen oft eine (anteilige) Übernahme.
  • Auch private Zusatzversicherungen für „Augen und Sehen“ inkludieren oft das Augenlasern.

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Warum lohnt sich das Augenlasern?

Menschen mit Fehlsichtigkeit sind häufig auf eine Sehhilfe angewiesen. Das Tragen von Brille oder Kontaktlinsen kann jedoch umständlich sein und wird in vielen Alltagssituationen als lästig empfunden. Das Augenlasern ist eine schmerz- und risikoarme Methode, um verschiedene Fehlsichtigkeiten zu behandeln. Viele Patienten können anschließend dauerhaft auf eine Sehhilfe verzichten – und endlich wieder scharf sehen.

Welche Kosten entstehen beim Augenlasern?

Die Kosten für das Augenlasern hängen von verschiedenen Faktoren ab, belaufen sich jedoch durchschnittlich auf ca. 1.200 bis 1.500 Euro pro Auge. Sollen beide Augen behandelt werden, können demnach schnell Kosten von um die 3.000 Euro entstehen. 

Gesetzliche Krankenkasse und Augenlasern

Der Großteil der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ist gesetzlich krankenversichert. Sie profitieren von vielen Vorteilen, wie zum Beispiel umfangreichen medizinischen Leistungen unabhängig von der Beitragshöhe. Beim Thema Augenlasern haben gesetzlich Versicherte jedoch das Nachsehen: Die GKV übernimmt das Augenlasern bei Fehlsichtigkeit nicht.

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Warum übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern nicht?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist zur Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Behandlungen verpflichtet. Das Augenlasern bei Fehlsichtigkeit fällt jedoch nicht in diese Kategorie, da Weit- oder Kurzsichtigkeit nicht als Krankheit eingestuft werden. Zudem gibt es dank Brille oder Kontaktlinsen Möglichkeiten, die Fehlsichtigkeit im Alltag auch ohne Augenlasern auszugleichen. Dennoch sollten sich Interessierte gegebenenfalls immer an ihre Krankenkasse wenden, um das Thema individuell zu besprechen.

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Tipp: Augenlasern von der Steuer absetzen

Zwar übernimmt die gesetzliche Krankenkasse das Augenlasern nicht, dafür ist die Laserbehandlung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EstG von der Steuer absetzbar.

Private Krankenkasse und Augenlasern

Bei privaten Krankenkassen unterscheidet sich das Leistungsspektrum abhängig vom gewählten Tarif und der Beitragshöhe. Pauschale Angaben dazu, ob die PKV das Augenlasern übernimmt, sind daher nicht möglich. Allerdings gilt: In den meisten Basistarifen müssen Versicherte mit einer Ablehnung rechnen. Premiumtarife oder Zusatzversicherungen gewähren jedoch teilweise eine (anteilige) Kostenübernahme.

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Wann übernimmt die private Krankenkasse das Augenlasern?

Ob die vollständige oder anteilige Kostenübernahme beim Augenlasern durch die private Krankenversicherung möglich ist, hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Dort steht aufgeführt, welche Leistungen in der Versicherung inkludiert sind. Patienten sollten sich deshalb immer direkt an ihren Versicherer wenden und sich erkundigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist und welche Leistungsvoraussetzungen zu erfüllen sind. In der Regel müssen zudem ein Kostenvoranschlag und ein ärztlicher Befundbericht eingereicht werden.

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Wann übernehmen private Zusatzversicherungen das Augenlasern?

Private Zusatzversicherungen können auch von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden. Viele Versicherer haben spezielle Angebote für den Bereich „Augen und Sehen“ im Angebot. Hier winkt oft auch eine (anteilige) Kostenübernahme für Laserbehandlungen von Fehlsichtigkeit. Wie hoch die Leistung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, muss individuell in den Versicherungskonditionen geprüft werden. Zudem ist hier ebenfalls zwingend angeraten, bereits im Vorfeld mit dem Versicherer in Kontakt zu treten.

Augen lasern lassen – Vorsicht bei auffallend niedrigen Kosten

Wenn die Krankenkasse das Augenlasern nicht übernimmt, suchen viele Patienten nach kostengünstigen Alternativen. Insbesondere Anbieter aus dem Ausland werben häufig mit niedrigen Preisen für das Augenlasern. Bei solchen Angeboten ist gegebenenfalls Vorsicht geboten: Vielfach arbeiten Kliniken in anderen Ländern nicht nach denselben strengen Hygiene- und Qualitätsvorschriften, die in Deutschland gelten. Zudem sind auffallend niedrige Preise oft nur dann möglich, wenn bei Erfahrung und Expertise des Behandlers gespart werden.

Individuelle Beratung und Behandlung – Mit uns sehen Sie besser!

Sie interessieren sich für eine Laserbehandlung Ihrer Fehlsichtigkeit? Ob mit oder ohne Unterstützung der Krankenkasse – wir informieren und beraten Sie ausführlich zum Thema Augenlasern. Vereinbaren Sie am besten gleich einen unverbindlichen Termin und gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen.

FAQ zu Augenlasern und Krankenkasse

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Welche Versicherung zahlt das Augenlasern?

Welche Versicherung sich an den Kosten für das Augenlasern beteiligt bzw. diese vollständig übernimmt, lässt sich nicht pauschal benennen. Häufig können sich Privatversicherte mit Premiumtarifen über eine Übernahme oder zumindest über Zuschüsse freuen. Auch Zusatzversicherungen für den Bereich „Augen und Sehen“ bieten oft Zuschüsse für Laseroperationen an. Bei der gesetzlichen Versicherung findet bei medizinischer Indikation eine individuelle Prüfung statt.

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Wie lange hält das Augenlasern?

Viele Patienten können nach dem Augenlasern dauerhaft auf die Nutzung einer Sehhilfe verzichten. Nur in Ausnahmefällen kommt es im Laufe des Lebens erneut zu einer Verschlechterung bzw. wird eine Nachkorrektur erforderlich. Dadurch ist das Augenlasern deutlich nachhaltiger als die Verwendung von Brillen und Kontaktlinsen, die regelmäßig angepasst, ersetzt oder repariert werden müssen.

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Wie hoch ist die Kostenübernahme der Krankenkasse?

Wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme beim Augenlasern bewilligt, wird die Höhe in der Regel individuell festgelegt oder ist (im Falle von Zusatzversicherungen) durch die Konditionen vorgegeben. So existieren Zusatzversicherungen, die einen maximalen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro (für beide Augen) bieten. Andere bezuschussen die OP mit 200 Euro jährlich, wobei eine Kumulation der Zuschüsse möglich ist. Eine individuelle Absprache mit der eigenen Krankenkasse wird daher immer empfohlen.

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Neugebauer

Dr. Andreas Neugebauer Facharzt und Laserspezialist
KRC-Zertifikat
  • Studium an der Universität Jena // Facharztausbildung an der Augenklinik des Helios-Klinikums Erfurt // Facharzt seit 2008 // Niederlassung 2009
  • Mitgliedschaft Berufsverband der Augenärzte e. V. // Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ophthalmochirurgie Thüringen (AOT)
  • Zertifikat Augenlasern