Dank Augenlasern endlich auf eine Brille verzichten – funktioniert das wirklich immer? Damit die Behandlung die gewünschten Ergebnisse erzielt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Ob die Voraussetzungen für das Augenlasern erfüllt werden, wird im Rahmen der Anamnese und eines ausführlichen Untersuchungstermins geprüft. Für einen ersten Eindruck werden die wichtigsten Voraussetzungen nachfolgend erläutert.

Augenlasern Voraussetzungen – alles Wichtige auf einen Blick

  • Beim Augenlasen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine sichere und erfolgreiche Behandlung zu gewährleisten.
  • Grundvoraussetzungen: Volljährigkeit, keine Dioptrien-Veränderung in den letzten 2 Jahren
  • Ausschlussgründe: unter anderem diverse Krankheiten und Entzündungen, Schwangerschaft und Stillzeit
  • Die Voraussetzungen werden im Rahmen umfassender Voruntersuchungen geprüft.

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Augenlasern: Voraussetzungen, Ausschlussgründe und wichtige Informationen

1 Warum müssen für das Augenlasern spezielle Voraussetzungen erfüllt sein?

Das Augenlasern ist ein Eingriff, bei dem zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten eine Anpassung der Hornhautkurvatur vorgenommen wird. Das bedeutet, dass ausschließlich Sehschwächen korrigiert werden können, die sich mit einer solchen Neumodellierung der Hornhaut beheben lassen. Gleichzeitig dürfen keine Erkrankungen vorliegen, die dem Behandlungsverfahren entgegenstehen oder durch die es zu Risiken und Komplikationen kommen kann. Deshalb ist eine umfassende Voruntersuchung genauso wichtig wie ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch. 

2 Was sind die Grundvoraussetzungen für das Augenlasern?

Die wichtigste Voraussetzung für das Augenlasern: die Vollendung des 18. Lebensjahres. Erst ab diesem Zeitpunkt wird die Entwicklung der Augen als abgeschlossen angesehen, sodass eine Augenlaser-OP sinnvoll und sicher durchgeführt werden kann. Weitere Voraussetzungen: In den letzten beiden Jahren vor dem Eingriff darf keine Änderung der Brechkraft der Augen eingetreten sein. Das bedeutet, dass der Dioptrien-Wert mindestens zwei Jahre lang stabil gewesen sein muss. 
 

3 Welche Ausschlussgründe gelten beim Augenlasern?

Um eine sichere Behandlung zu ermöglichen, werden vor dem Augenlasern einige gesundheitliche Voraussetzungen überprüft. Typische Ausschlussgründe, die einer Augenlaser-OP entgegenstehen, sind:

  • Erkrankungen der Hornhaut
  • Erkrankungen der Augenlinse
  • Erkrankungen der Netzhautmitte
  • Entzündungen der Augen
  • Grüner Star mit Gesichtsfelddefekten

Auch akute Augenerkrankungen bzw. Augenentzündungen sind ein Ausschlussgrund fürs Augenlasern. In den meisten Fällen genügt es hier jedoch, den Termin für den Eingriff zu verschieben. Bei chronischen Entzündungen bzw. Erkrankungen ist das Lasern dagegen meist auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Option.
 

4 Ist das Augenlasern während Schwangerschaft und Stillzeit möglich?

Schwangerschaft und Stillzeit gehören zu den Ausschlussgründen für eine Augenlaser-OP. Das hat mehrere Gründe: So kommt es während Schwangerschaft und Stillzeit häufig zu hormonellen Veränderungen bzw. Schwankungen im Körper. Diese wiederum können einen Einfluss auf die Sehstärke ausüben und dadurch auch das Ergebnis einer Augenoperation beeinflussen. Selbst nach der Entbindung wird eine gewisse Wartezeit empfohlen, bis der Hormonhaushalt sich wieder stabilisiert und die Sehkraft ein beständiges Niveau erreicht hat. Denn eine stabile Brechkraft der Augen ist als Voraussetzung für das Augenlasern entscheidend.

Darüber hinaus existieren in Bezug auf Schwangerschaft und Stillzeit weitere Gründe, die das Augenlasern in dieser Zeit ausschließen:

  • Während Schwangerschaft und Stillzeit existieren medikamentöse Beschränkungen, die das Augenlasern im Einzelfall (zum Beispiel bei der Nachbehandlung oder beim Einsatz von Beruhigungsmitteln) verkomplizieren können.
  • Obwohl das Augenlasern risiko- und schmerzarm ist, kann der Eingriff für Patienten mit Stress verbunden sein – den gilt es jedoch während Schwangerschaft und Stillzeit zu vermeiden.
  • Nach dem Augenlasern kann es einige Tage dauern, bis die Sehkraft vollständig wiederhergestellt ist. In dieser Regenerationsphase sollten Patienten sich vollständig auf ihre Genesung konzentrieren können und nicht an die Versorgung eines Neugeborenen denken müssen.
     

Wie werden die Voraussetzungen für das Augenlasern geprüft?

Um den Eingriff sicher und risikoarm sowie mit den gewünschten Ergebnissen durchführen zu können, findet im Vorfeld eine ausführliche Untersuchung statt. Hierbei wird geprüft, ob alle erforderlichen Voraussetzungen für das Augenlasern erfüllt werden.

Anamnese und Voruntersuchung beim Erstgespräch

Im ersten Beratungsgespräch werden neben einer ausführlichen Anamnese direkt eine Bestimmung der Brillenstärke und eine Vermessung der Sehkraft durchgeführt. Zudem erläutert der behandelnde Arzt ausführlich die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen des Verfahrens.
 

Umfassende Voruntersuchung beim Folgetermin

Anschließend wird ein Termin vereinbart, an dem umfangreiche Voruntersuchungen erfolgen. Hierzu können zum Beispiel die folgenden Untersuchungsmethoden und -verfahren gehören:

  • Vermessung der Hornhaut
  • Messung des Augeninnendrucks
  • Spaltlampenuntersuchung
  • Bestimmung der Fehlsichtigkeitsstärke
  • Pupillometrie
  • Messung der Sehstärke

Anhand der Ergebnisse kann genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für das Augenlasern erfüllt sind und welches Verfahren am besten geeignet ist, um die Fehlsichtigkeit effektiv zu behandeln.

Wichtig: Am Tag der Voruntersuchung müssen die Pupillen mithilfe von Medikamenten erweitert werden. Danach ist es nicht möglich und auch nicht erlaubt, eigenhändig Auto zu fahren. Patienten sollten daher bereits im Vorfeld eine alternative Option für die Rückfahrt nach Hause organisieren.

Augenlasern und Voraussetzungen – verlässlich prüfen und sicher behandeln

Wir haben die Gesundheit Ihrer Augen immer im Blick. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und über 10.000 durchgeführten intraokularen Operationen garantieren wir höchste Kompetenz. Wir behandeln Ihre Fehlsichtigkeit mit bewährten Laserverfahren und stehen zudem für eine persönliche Betreuung. Damit Sie sich bei uns jederzeit in guten Händen fühlen. Wir sehen uns – vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin.
 

FAQ zu Augenlasern und Voraussetzungen

1 Wann darf man sich nicht die Augen lasern lassen?

Unter 18 Jahren, während Schwangerschaft und Stillzeit, bei Veränderungen der Dioptrien-Werte in den letzten beiden Jahren sowie diversen akuten und chronischen Erkrankungen und Entzündungen ist das Augenlasern ausgeschlossen. Genauere Informationen erhalten Patienten im ausführlichen Beratungsgespräch. Hier werden gegebenenfalls auch Alternativbehandlungen vorgestellt, wenn die Voraussetzungen fürs Augenlasern nicht erfüllt werden.

2 Bis zu welchem Alter ist es möglich, die Augen lasern zu lassen?

Das ideale Alter für das Augenlasern liegt in der Regel zwischen 20 und 40 Jahren. Theoretisch kann eine Augenlaser-OP auch ab 40 oder 50 Jahren durchgeführt werden. Jedoch besteht hier aufgrund des normalen Alterungsprozesses bereits ein großes  Risiko dafür, dass die Voraussetzungen fürs Augenlasern nicht mehr erfüllt werden. Eine individuelle Untersuchung kann für Klarheit sorgen.

3 Können Augen nach dem Lasern wieder schlechter werden?

In der Regel erzielt das Augenlasern bei optimalen Voraussetzungen dauerhafte Ergebnisse. Nur in Einzelfällen ist es notwendig, eine nachträgliche Korrektur vorzunehmen. Nichtsdestotrotz kann sich mit zunehmendem Alter eine Alterssichtigkeit einstellen. Ob und wie diese behandelt werden kann, erfährt der Patient von seinem Augenarzt. 

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Neugebauer

Dr. Andreas Neugebauer Facharzt und Laserspezialist
KRC-Zertifikat
  • Studium an der Universität Jena // Facharztausbildung an der Augenklinik des Helios-Klinikums Erfurt // Facharzt seit 2008 // Niederlassung 2009
  • Mitgliedschaft Berufsverband der Augenärzte e. V. // Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Ophthalmochirurgie Thüringen (AOT)
  • Zertifikat Augenlasern