
Nie wieder eine Sehhilfe tragen – das Augenlasern ist als Methode zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten seit Jahren bewährt. Entsprechend gibt es immer mehr private Kranken- und Zusatzversicherungen, die sich an den Kosten beteiligen.
Während die gesetzliche Krankenversicherung keine Möglichkeit für eine Kostenübernahme bei refraktiven Eingriffen zur Behandlung von Fehlsichtigkeit bietet, sind private Versicherer oft schon einen Schritt weiter. Allerdings unterscheiden sich die Konditionen teilweise deutlich. Wie es um das Thema Augenlasern und Versicherung bestellt ist, wird nachfolgend übersichtlich erklärt.
- Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nicht an den Kosten.
- Die PKV kann je nach Tarif anteilige Kosten übernehmen.
- Private Zusatzversicherungen bieten oft spezielle Tarife rund um die Augen – hier winkt eine Kostenbeteiligung.
- Konditionen, Höchstbeträge und vor allem Wartezeiten sollten vor dem Abschluss geprüft werden.
- Vor der OP sollte die Versicherung immer kontaktiert werden, um alle Details zu klären.
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Wichtiger Hinweis: Die nachfolgenden Ausführungen dienen der allgemeinen Darstellung einer möglichen Kostenübernahme durch private Versicherer. Ob und in welchem Umfang eine private Zusatzversicherung sich an den Kosten für das Augenlasern beteiligt, muss individuell geprüft und gegebenenfalls in Rücksprache mit dem Versicherer geklärt werden.
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Wie sinnvoll ist das Augenlasern?
Das Augenlasern ist ein seit Jahren bewährtes Verfahren zur risiko- und schmerzarmen, dauerhaften Behandlung von Fehlsichtigkeit. Patienten mit Kurz- oder Weitsichtigkeit können nach dem Eingriff auf eine Brille oder Kontaktlinsen verzichten. Das erhöht nicht nur die Lebensqualität, sondern kann auch helfen, Kosten zu sparen – schließlich werden Brillen und Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bezahlt.
Hinweis: Zwar verursacht auch das Augenlasern Kosten, jedoch handelt es sich hierbei normalerweise um eine einmalige Investition. Viele Patienten können nach dem Eingriff ein Leben lang auf eine Sehhilfe verzichten. Nachkorrekturen sind lediglich in Ausnahmefällen erforderlich.
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Welche Versicherungen übernehmen die Kosten für das Augenlasern?
Gesetzlich Versicherte, die das Augenlasern über die Krankenkasse abrechnen möchten, haben das Nachsehen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Bei privaten Krankenversicherungen kann dies anders aussehen. Die Rede ist hierbei sowohl von der PKV als auch von privaten Zusatzversicherungen, die jedem offenstehen. Wichtig: Das betrifft natürlich nur den refraktiven Eingriff zur Behandlung von Fehlsichtigkeit. Therapeutische Laseranwendungen bei krankhaften Veränderungen sind sowohl in der gesetzlichen wie auch in der privaten Krankenversicherung inkludiert.
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Wann zahlt die private Krankenversicherung das Augenlasern?
Ob und in welchem Umfang sich eine private Krankenversicherung an den Kosten für das Augenlasern beteiligt, hängt von den individuellen Konditionen ab. In Standardtarifen ist meist keine Kostenübernahme möglich. Versicherte mit Premium-Tarifen, bei denen viele Zusatzleistungen inkludiert sind, können sich hingegen oft auf eine Beteiligung freuen. Interessierte sollten sich direkt an ihren Versicherer wenden, um die genauen Konditionen zu besprechen.
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Welche privaten Versicherungen zahlen das Augenlasern?
Während der Eintritt in die PKV nur bei einem bestimmten Berufsstatus bzw. ab einer gewissen Einkommenshöhe möglich ist, können sogenannte private Zusatzversicherungen von jedem Interessierten abgeschlossen werden. Sie bieten die Option, Leistungen zu erhalten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht abgedeckt werden.
Das bekannteste Beispiel hierfür ist die sogenannte Krankenzusatzversicherung, die zum Beispiel die Kosten für ein Einzelzimmer im Krankenhaus übernimmt oder den Kauf einer Sehhilfe finanziell unterstützt. Viele Versicherer haben in diesem Zusammenhang spezielle Tarife für den Bereich Sehen. Solche Zusatzversicherungen bieten Extraleistungen rund ums Auge – oft ist auch das Augenlasern bei diesen Versicherungen integriert.
Tipp: Bevor Sie eine Zusatzversicherung für das Augenlasern abschließen, sollten Sie die Tarife unterschiedlicher Anbieter vergleichen und das Kleingedruckte genau studieren. Viele Versicherer arbeiten mit sogenannten Wartezeiten, die eingehalten werden müssen, ehe eine Kostenbeteiligung beim Augenlasern gewährt wird.
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Wie viel zahlt die Zusatzversicherung beim Augenlasern?
Wann und in welchem Umfang die Versicherung das Augenlasern zahlt, lässt sich nicht pauschal angeben. Schließlich arbeitet jeder Versicherer mit individuellen Tarifen. Üblicherweise werden die Behandlungskosten nicht vollständig übernommen. Die meisten Anbieter beteiligen sich mit einem pauschalen Betrag – zum Beispiel 1.000 Euro für beide Augen.
Bei anderen Versicherern kann eine jährliche Pauschale für das Augenlasern genutzt werden – zum Beispiel 200 Euro jährlich für beide Augen. Diese Tarife machen vor allem dann Sinn, wenn das Budget gesammelt werden kann, sodass zum Beispiel nach 10 Jahren ein Betrag von insgesamt 2.000 Euro zur Verfügung steht.
Hinweis: Wenn die Kostenbeteiligung durch die Versicherung beim Augenlasern über mehrere Jahre hinweg angesammelt werden kann, entstehen automatisch lange Wartezeiten bis zur OP. Mit steigendem Alter wächst jedoch auch das Risiko für das Auftreten von Ausschlussgründen, die dem Augenlasern entgegenstehen. Hier sollte individuell abgewogen werden.
Auch wenn in den Konditionen einer privaten Zusatzversicherung steht, dass das Augenlasern durch die Versicherung abgedeckt ist – erfahrungsgemäß ist es trotzdem sinnvoll, sich vorab mit dem Versicherer kurzzuschließen. Dieser kann noch einmal im Detail erklären, was für eine Kostenübernahme wichtig ist. Darüber hinaus erfahren Sie im Vorfeld, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, damit die (anteilige) Kostenerstattung reibungslos vonstatten geht.
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Ist eine Augenversicherung für das Augenlasern sinnvoll?
Ob eine Versicherung für das Augenlasern sinnvoll ist, muss individuell abgewogen werden. Auf der einen Seite kann die Kostenbeteiligung eine Erleichterung sein. Auf der anderen Seite können vorgegebene Wartezeiten den Zeitpunkt, ab dem endlich auf eine Sehhilfe verzichtet werden kann, unangenehm hinauszögern. Wer sich nicht allein entscheiden kann, sollte sich unabhängig beraten lassen.
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Kann man das Augenlasern von der Steuer absetzen?
Sofern die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern nicht übernimmt, ist es theoretisch möglich, einen Teil der Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben. Genauere Informationen zum Thema Augenlasern und Steuern erfahren Sie in unserem Ratgeber.
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Bis zu welchem Alter lohnt sich eine Versicherung für das Augenlasern?
Die meisten Menschen lassen sich die Augen im Alter von 20 bis 40 Jahren lasern. Das liegt vor allem daran, dass mit zunehmendem Alter das Risiko für das Vorliegen von Ausschlussgründen wächst. Gerade mit Blick auf Wartezeiten lohnt sich das Augenlasern mit Versicherung bzw. der Abschluss einer solchen Versicherung also oft nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze.
Ob mit Versicherung oder ohne – damit das Augenlasern den gewünschten Effekt hat, sollten Sie sich für die Behandlung stets an erfahrene Experten wenden. Unser Team führt seit mehr als 20 Jahren ambulante Operationen zur Behandlung von Fehlsichtigkeiten durch. Gern verhelfen wir auch Ihnen wieder zu mehr Sehschärfe. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin für ein Beratungsgespräch und sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.